1. Verwertungsrechte
Mit der Bezahlung der Sprachaufnahme gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über, jedoch nur im Rahmen des vereinbarten Zwecks und Umfangs. Eine exklusive Nutzung ist grundsätzlich nicht enthalten. Eine Exklusivvereinbarung (z. B. ein Konkurrenzausschluss) kann jedoch gegen ein gesondertes Honorar schriftlich vereinbart werden
2. Industriefilme
Industriefilme umfassen Imagefilme, Produktpräsentationen, Schulungsvideos u. Ä. Die Sprachaufnahme darf nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Weiterverwendung oder Veröffentlichung in Massenmedien bedarf der ausdrücklichen Zustimmung.
3. Fernseh- und Hörfunkbeiträge
Die AGB von Rundfunk- und Fernsehanstalten gelten nicht automatisch. Maßgeblich ist die individuelle Vereinbarung zwischen mir und dem Auftraggeber. Fehlt eine gesonderte Regelung, gelten die hier aufgeführten Bedingungen entsprechend.
4. Werbe-Layouts (Funk-, TV- und Kinolayouts)
Der Auftraggeber darf die Sprachaufnahme für Präsentationen und Markttests verwenden. Es ist jedoch nicht erlaubt, diese ohne Zustimmung des Sprechers in Massenmedien oder für Werbe-, Verkaufs- oder Informationszwecke zu verbreiten. Bei einer solchen Verwertung ist ein zusätzliches Honorar fällig.
5. Reine Werbespots (Funk-, TV- und Kino-Reinaufnahmen)
Die Bezahlung eines Werbespots berechtigt zur Nutzung innerhalb des vereinbarten Mediums und Ausstrahlungsgebiets (standardmäßig Deutschland) für die Dauer eines Jahres. Weitere Nutzungen, z. B. für andere Medien, Länder oder neu erstellte Spots, erfordern eine gesonderte Vergütung.
6. Honorare
Sofern nicht individuell anders vereinbart, gelten meine aktuellen Honorarsätze. Wird ein gebuchter Termin vom Auftraggeber kurzfristig abgesagt (weniger als 18 Stunden vorher), fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 40 % des vereinbarten Betrags an. Ich hafte nicht für Terminverschiebungen aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit
7. Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, mich vor der ersten Verwertung über die Nutzung (z. B. Medium, Gebiet, Zeitraum) zu informieren. Falls dies nicht rechtzeitig erfolgt, muss die Information spätestens 10 Werktage nach der Erstausstrahlung nachgereicht werden. Bei Verzögerung kann der Sprecher Zinsen in Höhe von 10 % p. a. auf den Rechnungsbetrag erheben.
8. Vertragsverletzungen
Bei unberechtigter Nutzung der Sprachaufnahme ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen Verwertungshonorars verpflichtet. Der Auftraggeber haftet ebenfalls für Verstöße durch Dritte, die auf seine Veranlassung an der Produktion beteiligt waren.
9. Haftungsausschluss
Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt der Produktionen, in denen die Sprachaufnahme verwendet wird.
10. Geltungsbereich der AGB
Mit der Beauftragung gelten diese AGB als akzeptiert...
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München.
12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.